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07. bis 10. Februar 2013
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Wlodkowski: Täglich verschwinden in Österreich 20 ha Boden

Bauernvertretung legt Forderungskatalog zur Reduktion des Flächenverbrauchs vor

Wien (AIM - 25.07.2012 12:54 Uhr)
"In Österreich werden täglich über 20 ha Boden verbraucht. Die jährliche Flächeninanspruchnahme ist im EU-Vergleich in Österreich überdurchschnittlich hoch, gleichzeitig wächst aber der Bestand an brachliegenden Industrie- und Gewerbeflächen, der rund ein Drittel des jährlichen Bedarfs an Areal abdecken könnte. Geht nun der derzeitige Flächenverbrauch in diesem Ausmaß weiter, würde in 20 Jahren zum Beispiel das gesamte Ackerland des Burgenlandes (150.000 ha) einer landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Für die Landwirtschaft ist der Boden die wichtigste Produktionsgrundlage. Zudem erfüllen Äcker und Wiesen zahlreiche Funktionen wie insbesondere die Regulierung des Naturhaushalts, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bieten zahlreiche Schutzwirkungen wie Wasserrückhalt und -Speicherung. Unsere Böden dienen dem Erhalt der Biodiversität sowie der Kohlenstoffspeicherung und sind nicht zuletzt Lebens- und Erholungsraum für den Menschen", verwies Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, auf den neu erstellten Forderungskatalog der Bauernvertretung zur Reduktion des Flächenverbrauchs in Österreich.

Zwtl.: Enormer Flächenverbrauch in Form von Versiegelung und Bebauung
"Die Produktionsfunktion des Bodens ist unmittelbar mit der Abdeckung der lebensnotwendigen Grundbedürfnisse der Menschheit verbunden, weshalb es vorrangiges Ziel sein muss, den Boden zu erhalten und bestmöglich zu schützen", so Wlodkowski.
"Nur rund ein Drittel der Gesamtfläche Österreichs eignet sich als Dauersiedlungsraum. 15% davon sind bereits 'verbraucht'. Der Flächenverlust in Form von Versiegelung und Bebauung nimmt jedoch immer größere Dimensionen an und entzieht der Landwirtschaft zumeist Böden mit dem höchsten Ertragspotenzial. So ging in den vergangenen 60 Jahren ein Viertel der damals genutzten landwirtschaftlichen Fläche verloren. Heutzutage werden täglich rund 11 ha landwirtschaftliche Fläche für Verkehr, Industrie, Wirtschafts- und Wohnraum verwendet und auf Dauer einer anderen Verwendung zugeführt. Rechnet man Freizeit- und Bergbauflächen mit ein, sind dies über 20 ha pro Tag", hielt der der LK-Präsident fest.
Zwtl.: Versiegelung verstärkt Auswirkungen von Extremwetterereignissen
"Da durch die Versiegelung die wesentlichsten Bodenfunktionen wie etwa Lebensraum- und Schutzfunktion auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen, ist damit zu rechnen, dass gerade auf solchen Flächen negative Auswirkungen von Extremwetterereignissen verstärkt werden. Gleichzeitig geht mit der verbrauchten Fläche auch die wichtige Produktionsfunktion des Bodens für immer verloren. Darüber hinaus ist dieses Areal dann keine Kohlenstoffsenke mehr, sondern vielmehr eine Kohlenstoffquelle. Berechnungen zeigen, dass auf einer versiegelten Fläche - je nach Aktivität - 181 bis 453 t CO2 pro ha und Jahr emittiert werden", betonte Wlodkowski.
Im Österreichischen Raumordnungskonzept ist bereits 2001 die Reduktion des Bodenverbrauchs als prioritäres Ziel definiert worden. Ein Jahr später wurde im Rahmen der österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung eine Trendumkehr bei der jährlichen Flächenversiegelung bis 2012 festgelegt.
"Das Ziel, bis zum Jahr 2010 die Flächenversiegelung auf ein Zehntel zu senken, wurde jedoch weit verfehlt. Der überschießende Verbrauch ist nicht allein auf die Bevölkerungsentwicklung zurückzuführen. Wesentliche Ursachen sind vielmehr der gestiegene Lebensstandard und dadurch bedingt deutlich flächenintensivere Bebauungsformen sowie höhere Wohnansprüche, die Zunahme an Single-Haushalten, ein Strukturwandel in der Wirtschaft, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie Betriebsansiedelungskonkurrenz zwischen Regionen und Gemeinden. Hier müssen wir ansetzen und einen anderen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen einfordern. Es muss gelingen, den Verlust an Areal stärker ins Bewusstsein der Länder und Gemeinden zu rücken. Dazu ist es notwendig, dass in einer Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern der schonende Umgang mit der endlichen Ressource Boden verankert wird," erklärte der LK Österreich-Präsident.
Die bäuerliche Interessenvertretung regt ein grundsätzliches Umdenken im Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen in Österreich an und hat dazu acht konkrete Forderungen vorgelegt.
Zwtl.: 1. EU-Strategie zum quantitativen Bodenschutz erforderlich
Auf europäischer Ebene wurden bisher nur Maßnahmen betreffend den qualitativen Bodenschutz vorgeschlagen (Vorschlag für eine Bodenrahmenrichtlinie aus 2006). Wichtiger wären jedoch konkrete Vorschläge für den quantitativen Bodenschutz. Die fortschreitende Bodenversiegelung ist ein europäisches Thema und gefährdet die Versorgungssicherheit in der EU. Die Europäische Kommission soll daher eine entsprechende Strategie zum quantitativen Bodenschutz verabschieden.
Zwtl.: 2. Staatszielbestimmung Versorgungssicherheit verankern
Der Verlust von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen gefährdet die Versorgungssicherheit bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie biogenen Rohstoffen und steigert die Importabhängigkeit Österreichs. Eine Staatszielbestimmung mit entsprechender Güterabwägung sollte in der Bundesverfassung verankert werden.
Zwtl.: 3. Artikel 15a B-VG Vereinbarung zur Bodenversiegelung
Die Raumordnungspolitik fällt in die Kompetenz der Bundesländer, eine Österreich weit einheitliche Koordination fehlt bisher. Der Flächenverbrauch ist stärker ins Bewusstsein der Länder und Gemeinden zu rücken. In einer Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll der schonende Umgang mit der endlichen Ressource Boden verankert werden, um die Ziele der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie mittelfristig zu erreichen.
Zwtl.: 4. Koordinierte Raumordnungspolitik erforderlich
Die Kompetenzzersplitterung in der Raumordnungspolitik führt zu einer mangelhaften Koordinierung in der strategischen Ausrichtung. Koordinierte und langfristige Planungsinstrumente zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden sind erforderlich. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) wird aufgefordert, ihre zuletzt im Jahr 2011 festgelegten Ziele und Handlungsgrundsätze des "Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes" im Sinne eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgangs mit der Flächeninanspruchnahme mit Nachdruck umzusetzen.
Zwtl.: 5. Landwirtschaftliche Vorrangflächen ausweisen
Landwirtschaftliche Vorrangflächen wurden bisher nur in einigen Bundesländern ausgewiesen. Um die Produktionsfunktion auf Dauer erfüllen zu können, sollen jene Flächen, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind, generell auf überregionaler Ebene als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen werden.
Zwtl.: 6. Bodenverbrauchsprüfung als Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der strategischen Umweltprüfung
Bei einem UVP-pflichtigen Bauvorhaben ist im Zuge des Prüfungs-Verfahrens die Standorteignung in Hinblick auf die Bonität des Bodens und möglicher Standortalternativen zu prüfen. Analog dazu sollte auch bei der Bewertung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der Flächenverbrauchsaspekt größere Beachtung finden.
Zwtl.: 7. Revitalisierung von Ortskernen und Brachflächenrecycling
Um die Errichtung neuer Siedlungen am Ortsrand einzuschränken, ist eine Revitalisierung von Flächen im Siedlungsbereich sowie Ortskernen vorzunehmen. Ein dafür geeignetes Instrument wäre eine Mobilisierungsprämie für den Abbruch von Gebäuden in Ortskernen. Darüber hinaus sollte die Wiedernutzung bereits bebauter und erschlossener, aber nicht mehr genutzter Industrieflächen erfolgen (Brachflächenrecycling), da der Brachflächenzuwachs rund 3 ha täglich beträgt.
Zwtl.: 8. Sicherung wertvoller Muttererde
Beim quantitativen Bodenschutz ist neben der Fläche auch die Mächtigkeit des Bodens zu berücksichtigen. Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial sollte möglichst unbürokratisch zur Optimierung der Produktionskraft der Böden verwertet werden. (Schluss)
Rückfragehinweis: LK-Pressestelle: Ludmilla Herzog, Tel.01/53441-8522, E-Mail l. herzog @lk-oe.at
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